Unsere Fahrzeuge können nur nach vorheriger Terminabsprache angemietet werden. Pauschalpreise und spezielle Angebote bieten wir Ihnen gerne an, wenn Sie uns Ihre detaillierten Angaben (Zeit, Ort, Fahrtstrecke, weitere Wünsche etc.) zukommen lassen.
Bitte um Verständnis, dass eine Vermietung um zB. Euro 150,00 nicht machbar ist und sei es auch nur für eine halbe Stunde, da die Verbringung, Servicierung und Wartung die gleichen Grundkosten verursachen.
Vermietung MIT Fahrer für Hochzeiten, Geburtstagen, Jubiläen, Werbeaufnahmen, Events:
1) Für eine Preiserstellung bitte anrufen: +43 664 5030850 – Pauschalen sind möglich, dazu braucht´s aber genügend Vorab-Informationen von Euch.
2) Falls Sie einen Blumenschmuck wünschen – dann ist dieser noch hinzuzurechnen, je nach dem, was Sie sich wünschen. Kann auch durch uns besorgt werden. Sie geben uns einfach Ihre Wünsche und Preisvorgabe. Oder Sie stellen diesen selbst bei – was wir aus den Jahren der Erfahrung generell empfehlen, da der Fahrzeugschmuck am besten mit dem Blumenschmuck der Braut + Lokation abgestimmt weit mehr zur Geltung kommt. Bitte beachten, dass beim Käfer die Kofferraumhaube (=vorne) gewölbt ist – ein Blumenschmuck kann dann nur mit mehreren kleinen Saugnäpfen angebracht werden oder mittels langen Bändern verschnürt werden. Bitte keine Drahtteile oder harte Unterkonstruktion für den Blumenschmuck verwenden, da der Lack sonst verkratzt. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren mitgebrachten Blumenschmuck für die Befestigung am Fahrzeug nicht zu montieren, wenn dieser Lack- oder Materialschäden an dem Fahrzeug hervorrufen bzw. ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Kostenersatz für nicht montierten Blumenschmuck kann von uns nicht akzeptiert werden.
3) Die Oldtimer (Bulli, Bus, Käfer,) eignen sich auch perfekt als Fotokulisse fürs Brautpaar.
4) Die Fahrzeuge sind aufgrund ihres Baujahres ohne Sicherheitsgurte ausgestattet. Dies ist Ihnen und Ihren Mitfahrern hiermit bekannt; eine Haftung unsererseits durch Personenschäden der diese Fahrzeuge benützenden Personen bei einem evtl. Unfall ist ausnahmslos ausgeschlossen.
5) Eine Reinigung bzw. notwendige Reparatur/Austauschleistungen für von Ihnen verursachte Verschmutzung bzw. Beschädigung (zB: Getränkeflecken bei den Teppichen oder Ledersitzen, Schnitte im Leder durch Glasscherben, etc.) gehen zur Gänze auf Ihre Kosten.
6) Wenn das Brautpaar oder auch andere Leute nach der Tafel nach Hause gebracht werden soll, wäre es nett, wenn dem Fahrer ein „Fahreressen“ mit alkoholfreien Getränken kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, da man mit knurrenden Magen einfach nicht gut autofährt …
7) Zur fixen Buchung kann ein Akonto nach Absprache erforderlich sein. Bei Stornierung verfällt eine evtl. geleistete Anzahlung mit einer Ausnahme – siehe Punkt 8.
8) Technische Gebrechen, welche eine Vermietung des gewünschten Fahrzeuges zu dem gebuchten Termin kurzfristig unmöglich machen, sind aufgrund des Alters dieser historischen Fahrzeuge nicht immer vorhersehbar. In diesem Fall wird der Vermieter dem Mieter einen verfügbaren Ersatzwagen anbieten bzw. kann der Mieter, wenn er mit dem Ersatzfahrzeug nicht einverstanden ist, vom Mietvertrag bei vollständiger Rückerstattung seiner evtl. geleisteten Anzahlung zurückzutreten. Schadensersatz bzw. Ersatz für (höhere) Fahrzeugmiete oder Kosten für die mit der Fahrzeugmiete im Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Mieters (wie zB: Festzeltmiete, Trauungskosten, Catering, Shuttleservicekosten, Reisekosten der teilnehmenden Personen, etc…) wird der Mieter oder eine aus dieser Situation betroffene Person/Unternehmen keinesfalls an den Vermieter stellen.
Vermietung OHNE Fahrer (nur nach Instruktion):
Grundsätzlich vermieten wir unsere Oldtimer nur mit Fahrer, in Ausnahmefällen aber auch an versierte und uns bekannte Personen, welche bei der ersten Anmietung einen unserer Fahrer als Instruktor mit an Bord hatten, da sich das Fahren mit diesen Fahrzeugen deutlich schwieriger gestaltet. Nur Trommelbremsen statt Scheibenbremsen, Getriebe nur teilsynchronisiert, keine Servolenkung, kein Bremskraftverstärker …. Das muss man üben und gezeigt bekommen …. Preislich gilt dann für die erste Anmietung die Beträge „Vermietung MIT Fahrer“ siehe oben. Und klarerweise brauchts auch einen gültigen EU-Führerschein und ein Mindestalter von 21 Jahren.
1) Für eine Preiserstellung bitte anrufen: +43 664 5030850 – Pauschalen sind möglich, dazu braucht´s aber genügend Vorab-Informationen von Euch.
2) Falls Sie einen Blumenschmuck wünschen – dann ist dieser noch hinzuzurechnen, je nach dem, was Sie sich wünschen. Kann auch durch uns besorgt werden. Sie geben uns einfach Ihre Wünsche und Preisvorgabe. Oder Sie stellen diesen selbst bei – bitte beachten, dass beim Käfer die Kofferraumhaube (=vorne) gewölbt ist – ein Blumenschmuck kann dann nur mit mehreren kleinen Saugnäpfen angebracht werden oder mittels langen Bändern verschnürt werden. Bitte keine Drahtteile oder harte Unterkonstruktion für den Blumenschmuck verwenden, da der Lack sonst verkratzt. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren mitgebrachten Blumenschmuck für die Befestigung am Fahrzeug nicht zu montieren, wenn dieser Lack- oder Materialschäden an dem Fahrzeug hervorrufen bzw. ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Kostenersatz für nicht montierten Blumenschmuck kann von uns nicht akzeptiert werden.
3) Die Oldtimer eignen sich auch perfekt als Fotokulisse fürs Brautpaar.
4) Das Fahrzeug ist nur haftpflichtversichert, für von Ihnen verursachte Schäden an diesem Fahrzeug haften Sie daher zur Gänze. Ausgenommen davon sind technische Gebrechen, die auf üblichen Gebrauch des Kfz zurückzuführen sind; nicht ausgenommen sind Bereifung („Patschen“), Steinschlag, starke Verschmutzung und unübliche Verwendung des Kfz (Rallye, Offroad, Bordsteinbefahrung, …).
5) Die Fahrzeuge sind aufgrund ihres Baujahres ohne Sicherheitsgurte ausgestattet. Dies ist Ihnen und Ihren Mitfahrern hiermit bekannt; eine Haftung unsererseits durch Personenschäden der diese Fahrzeuge benützenden Personen bei einem evtl. Unfall ist ausnahmslos ausgeschlossen.
6) Eine Reinigung bzw. notwendige Reparatur/Austauschleistungen für von Ihnen verursachte Verschmutzung bzw. Beschädigung (zB: Getränkeflecken bei den Teppichen oder Ledersitzen, Schnitte im Leder durch Glasscherben, etc.) gehen zur Gänze auf Ihre Kosten.
7) Der Fahrzeugmieter ist im Besitz eines gültigen EU-Führerscheines und wird das Fahrzeug keinen anderen Personen zum Fahren überlassen.
8) Der Fahrzeugmieter haftet bei Diebstahl, Untergang oder Veruntreuung des Fahrzeuges mit dem Zeitwert bzw. dem im Gutachten festgesetzten Wert des Fahrzeuges, sofern auf der Mietvereinbarung keine Wertangabe angeführt ist.
9) Zur fixen Buchung kann ein Akonto nach Absprache erforderlich sein. Bei Stornierung verfällt eine evtl. geleistete Anzahlung mit einer Ausnahme – siehe Punkt 10.
10) Technische Gebrechen, welche eine Vermietung des gewünschten Fahrzeuges zu dem gebuchten Termin kurzfristig unmöglich machen, sind aufgrund des Alters dieser historischen Fahrzeuge nicht immer vorhersehbar. In diesem Fall wird der Vermieter dem Mieter einen verfügbaren Ersatzwagen anbieten bzw. kann der Mieter, wenn er mit dem Ersatzfahrzeug nicht einverstanden ist, vom Mietvertrag bei vollständiger Rückerstattung seiner evtl. geleisteten Anzahlung zurückzutreten. Schadensersatz bzw. Ersatz für (höhere) Fahrzeugmiete oder Kosten für die mit der Fahrzeugmiete im Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Mieters (wie zB: Festzeltmiete, Trauungskosten, Catering, Shuttleservicekosten, Reisekosten der teilnehmenden Personen, etc…) wird der Mieter oder eine aus dieser Situation betroffene Person/Unternehmen keinesfalls an den Vermieter stellen.